Startlinie arrow Wir über uns
Impressum
Startlinie
Regionale Projekte
Internationales
Ausbildung
Termine & Events
Spielmobil
Wir über uns
______________
Wo ihr uns findet
Links
Suche

Diese Website ist optimiert für Firefox und eine Auflösung von 1024x768.
Jugendordnung PDF Drucken
   
Jugendordnung
der Kreissportjugend im Kreissportbund Havelland

§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr

 
1.



2.
Die Kreissportjugend (nachfolgend KSJ genannt) ist die Jugendorganisation im Kreissportbund Havelland e.V.
Sie hat ihren Sitz in Rathenow.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck und Aufgaben
1.




2.


3.







4.







5.



6.



7.
Die KSJ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie hat die      Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen der Vereine und Fachverbände, die im Kreissportbund Havelland e.V. organisiert sind.

Die KSJ ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die KSJ will durch dir Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen und Kreisfachverbänden des KSB Havelland e.V. dem Recht der jungen Menschen auf körperliche und geistige Bildung entsprechen und den Sport als sinnvolle Freizeitbeschäftigung fördern. Sie will neben dem sportlichen Üben und Trainieren ein interessantes, abwechselungsreiches Jugendleben entfalten.

Die KSJ will die sportliche Jugendarbeit in ihrer ganzen Breite unterstützen und entwickeln wie auch die Jugendarbeit in den Vereinen und Fachverbänden des KSB Havelland e.V. koordinieren. Sie vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen in sportlichen und allgemeinen Fragen, setzt sich für deren Mitverantwortung ein und wahrt das Recht auf Mitbestimmung.

Die KSJ ist parteipolitisch neutral. Sie tritt für Friedenssicherung, Völkerver-ständigung, Achtung der Menschenrechte und soziale Sicherheit ein.

Die KSJ strebt enge partnerschaftliche Beziehungen zu weiteren Bereichen des Kinder- und Jugendsportes an, insbesondere zum Schulsport.

Die KSJ setzt sich für den Schutz und Erhalt der Umwelt ein.

§ 3
Mitgliedschaft
  Mitglied der KSJ sind alle in den Vereinen und Kreisfachverbänden organisierten Kinder und Jugendlichen bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 27. Lebensjahr vollendet haben sowie alle Jugendwarte und Jugendleiter, vorrausgesetzt, die durch sie vertretenen Vereine und Kreisfachverbände sind Mitglied im Kreissportbund Havelland e.V.
Für Mitlieder des Vorstandes der KSJ entfällt diese Altersregelung.

§ 4
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
  Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder werden durch die Satzung des Kreissportbundes Havelland e.V. geregelt.


§ 5
Organe
  Die Organe der KSJ sind :
a) der Jugendsporttag des Kreises
b) der Vorstand

§ 6
Der Jugendsporttag

1.

2.




3.









4.












5.


6.



7.






8.
 

Oberstes Organ der KSJ ist der Jugendsporttag

Der Jugendsporttag setzt sich zusammen aus den Delegierten der Jugendgremien der Vereine und Kreisfachverbände und den Mitgliedern des Vorstandes der KSJ zusammen.

Die Delegierten werden entsprechend der Anzahl der Mitglieder unter 27 Jahre nach der jeweils vorliegenden letzten Mitgliedererhebung entsandt
Je Verein/KFV
von 10 bis 50 Mitglieder - 1 Delegierter
bis zu 150 Mitglieder     - 2 Delegierte
bis zu 300 Mitglieder     - 3 Delegierte
für jede weiteren angefangenen 300 Mitglieder je
1 Delegierter

Die Aufgaben des Jugendsporttages sind :
a) Beratung von Grundsatzfragen,
b) Beschluß von Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes 
    und der Ausschlüsse,
c) Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
d) Beschlussfassung über  - den Haushaltsplan,
       - die Jahresrechnung,
       - Jugendordnung,
       - Anträge,
       - die Auflösung der KSJ.
e) Wahl der Delegierten zum Jugendtag der Brandenburgischen Sportjugend.

Der Jugendsporttag tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Er wählt alle zwei Jahre den Vorstand der KSJ.

Ein außerordentlicher Jugendsporttag muß ein einberufen werden , wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich beim Vorstand verlangt.

Der Jugendsporttag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Die Einberufung und die Tagesordnung sind den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor dem Termin mitzuteilen. Dieser Termin ist auch für die Einberufung eines außerordentlichen Jugendsporttages bindend.

Die Beschlussfassung auf dem Jugendsporttag erfordert eine einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
Beschlüsse zur Veränderung der Jugendordnung bedürfen eine Zweidrittelmehrheit. Wahlen sind schriftlich und geheim durchzuführen. Wird für ein Amt nur eine Person vorgeschlagen, kann die Wahl durch offene Abstimmung erfolgen.
Abwesende können gewählt werden, wenn eine schriftliche Bereitschaftserklärung für das Amt vorliegt. Stehen mehrere Kandidaten zur Wahl, ist derjenige gewählt, der mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Wird diese nicht erreicht, findet zwischen den Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengeleicht wird die Wahl wiederholt.

§ 7
Der Vorstand
1.



2.






3.




4.



5.


6.








7.
Der Vorstand der KSJ setzt sich aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie weiteren Mitgliedern zusammen.

Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Jugendsporttag für zwei Jahre gewählt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes vor Ablauf der Wahlperiode ist der Vorstand berechtigt, einen Nachfolger bis zur Neuwahl zu berufen. Der Nachfolger ist auf dem nächstfolgenden Jugendsporttag zu bestätigen.

Der Vorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung der KSJ sowie der Beschlüsse der Jugendsporttage. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

Die KSJ wird durch ihren 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Kassenwart mindestens durch zwei der o. g. vertreten.

Der Vorsitzende der KSJ ist Mitglied des Vorstandes des Kreissportbundes Havelland e.V.

Der Vorstand bearbeitet folgende Aufgabenbereiche :
sportliche Jugendarbeit,
allgemeine Jugendarbeit,
Jugend- und Sportpolitik,
Lehrarbeit,
Internationale Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit,
Finanzen/Wirtschaft.

Zur Planung und Durchführung der in § 7, Abs. 6 genannten Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse einsetzen.
Die Beschlüsse der Ausschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vorstandes

§ 8
Auflösung
  Die Auflösung der KSJ kann rechtwirksam durch Beschluß des Jugendsporttages erfolgen. Der Antrag auf Auflösung muß begründet werden. Für den Beschluß ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Delegierten erforderlich.
Die Verteilung des zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Vermögens ist durch den Vorstand bzw. durch ein von de Delegierten gewähltes Gremium zu regeln.

Diese Jugendordnung wurde durch Beschluß des Jugendsporttages am 21. Februar 1996 angenommen.
 
< Zurück
Partner- programme
Integration durch Sport
Sitzungen